Messertragen bleibt erlaubt
Ohne Einschränkungen durch §42a
führen darf man
Klappmesser ohne Vorrichtung zum
einhändigen Öffnen oder solche mit
nicht feststellbarer Klinge
Feststehende Messer unter 12 cm
Klingenlänge
falls sie nicht als Waffe konzipiert sind
Kein Verbot für Einhandmesser
Der
Besitz aller aufgeführten Messer
ist weiterhin erlaubt
Klappmesser mit Vorrichtung zum
einhändigen Öffnen und feststellbarer
Klinge
Feststehende Messer über 12 cm
Klingenlänge
als Waffen eingestufte Messer
Das Waffengesetz - § 42a
Diese Messer dürfen nur unter
bestimmten Voraussetzungen geführt
werden:
Hieb- und Stoßwaffen, Messer, die dazu
bestimmt sind, mittels Muskelkraft durch
Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf
Verletzungen beizubringen
(z. B. Dolche, Bajonette)
Feststehende Messer mit einer Klingenlänge
über 12 cm
Klappmesser mit einhändig zu öffnender
und feststellbarer Klinge (Einhandmesser)
Besitz bleibt erlaubt - Führen
von Messern eingeschränkt
Messer, die unter §42a fallen, dürfen
geführt werden bei
Verwendung bei Foto-, Film-, Fernsehaufnahmen
und Theateraufführungen
Transport in verschlossenen Behältnissen
Berechtigtem Interesse, insbesondere
bei Berufsausübung, Brauchtumspflege,
Sport, Camping, sowie mit
allgemein anerkanntem Zweck
Laut Auskunft der Ministerien werden
Jagd,
Fischerei, Camping, Grillen, Wald-,
Garten- und Feldarbeit, Wandern oder
auch das bloße „Apfelschälen“, sowie
darüber hinaus jeder sozial-adäquate
Gebrauch von Messern als allgemein
anerkannter Zweck angesehen.
Wichtig! - Beim Transport: Verschlossene Angeltasche - nicht zugriffsbereit. Am Wasser an den Gürtel kein Problem.
Ich habe auch schon ein Letherman-Tool - mit Einhandmesser am Gürtel vergessen - man sollte aufpassen.