Das Angeln in Rheinland-Pfalz weiterhin erlaubt. Es gelten die dabei allgemeinen Bestimmungen bezüglich der Einhaltung von Abständen und der Vermeidung sozialer Kontakte. Daneben gelten weiterhin die Vorschriften bezüglich des Angel-Sports.
Die Fahrten zum Gewässer sind erlaubt. Selbstverständlich müssen sich auch Händlerinnen und Händler, die entsprechendes Angel-Equipment verkaufen, an die allgemeinen Bestimmungen halten.
Hessen
Angeln ist erlaubt
Wege sind erlaubt
Rechtsgrundlage - Allgemeinverfügung
Ja, die Ausübung der Angelfischerei von Einzelpersonen ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Bei dem Besuch von Teichanlagen mit höheren Besucherzahlen oder stärker frequentierten Gewässern sind folgende Punkte zu beachten: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, zusammen mit Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder zusammen mit einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dieses Abstandsgebot zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.
Fahrten/ Gänge zum Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen, zu Köderautomaten und zur Erreichung des Gewässers sind weiterhin zulässig. Hierbei sind die Vorgaben zum Sicherheitsabstand und zu Personenansammlungen (s. Nr. 1) einzuhalten.
(Zitat - Netzwerk Angeln)
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Die Lahn gibt und die Lahn nimmt!
Letzte Änderung: 4 Jahre 7 Monate her von Michael.