4 Jahre 2 Monate her - 4 Jahre 2 Monate her#78von Michael
Das neue Waffengesetz tritt heute in Kraft.
Was heißt das für uns?
nach Waffengesetz § 42 a
- allgemein anerkanntem Zweck
Laut Auskunft der Ministerien werden
Jagd, Fischerei, Camping, Grillen, Wald-,
Garten- und Feldarbeit, Wandern
als allgemein anerkannter Zweck angesehen.
Es geht ja grob um die Zweihandmesser, die eine feststellbare Klinge haben
und um feststehende Messer, die über 12 cm lang sind.
Wir als Angler dürfen die natürlich benutzen.
Zum Beispiel das gute Leatherman mit der Einhandklinge - für mich ein Werkzeug aber für
das BKA ein Einhandmesser und fällt somit unter den § 42a.
Ist ja für uns kein Problem - beim Angeln am Gürtel geführt und benutzt alles erlaubt.
Nur, wenn wir heim fahren muss es in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
Und ist das Schlösschen noch so klein, es muss aber sein.
Was ist jetzt neu:
Für Waffenbesitzer - Sportschützen und Jäger, etc. ist es wohl ganz schlecht -
soweit ich das verstanden habe - da ich von Waffen wenig Ahnung habe.
Grundsätzlich schlecht ist in jedem Fall die willkürliche Einrichtung von Waffenverbostszonen - und das kann man nicht anders nennen.
Bisher konnten (ist ja auch in Hamburg, Bremen, Wiesbaden, etc. gemacht worden.) Waffenverbotszonen in Gebieten, in denen eben viel mit Waffen, Messer, etc. passiert ist und dann mit richterlicher Genehmigung eingerichtet werden.
Jetzt können diese Zonen überall eingerichtet werden - völlig egal - ob das gefühlt gefährlich ist da oder ob da Leute stehen, die Alkohol trinken - oder ob da gar nichts ist - völlig gleich.
Jeder Polizist kann alle Menschen da kontrollieren - erkennungsdienstlich erfassen und auch alle Taschen, etc. durchsuchen.
Ich möchte nicht immer erfasst werden und noch weniger möchte ich, dass jemand meine benutzten Taschentücher durchsucht. Das ist mein Privatleben - aber damit muss man jetzt leben.
Wenn man jetzt den kleinen Waffenschein hat - weiß ich nicht genau - ob die Kontrolle dann trotzdem stattfindet - man nur wegen Messer kein Ärger bekommt - oder ob das die Durchsuchung hinfällig macht.
Ich tippe mal eher ersteres - aber ich weiß es nicht.
Man darf ja Messer nicht zugriffbereit transportieren.
Unsicher ist es nach wie vor - was ist nicht Zugriffbereit?
Verschlossen, Geschlossen - nicht zugriffbereit.
Auch Brauchtum und Sport ist erlaubt - aber auch nicht genau definiert.
Ein Victorinox darf geführt werden, aber nicht, wenn es sich feststellen lässt, wie das Ranger 55.
Opinel ist auch raus.
Natürlich kann jeder weithin sein Opinel führen - muss es aber in einer Waffenverbotszone schnell verschließen -
wo sind diese - Schild übersehen - dumm gelaufen.
Es hätte keiner gebraucht - aber es ist wie immer - die Politik hat etwas getan - einen großen Verwaltungsaufwand geschaffen.
Jeder Polizist muss ja jetzt wieder geschult werden - und viele haben die alte Änderung noch nicht ganz verstanden.
Dumm nur die illegalen Waffen stört das alles nicht.
Also am besten ein nicht feststellbares Victorinox immer am Mann und alles andere in den Rucksack und ein Schlösschen drauf.
Die Lahn gibt und die Lahn nimmt!
Letzte Änderung: 4 Jahre 2 Monate her von Michael.